Meldung von Verstößen

(so genanntes "Whistleblower-System") 

 
Die Einhaltung von Gesetzen und internen Vorschriften sowie der in unserem Ethikkodex und Verhaltenskodex für Geschäftspartner enthaltenen Grundsätze hat in der Eurocar Italia Gruppe höchste Priorität. Der Erfolg unserer Gruppe basiert auf der Einhaltung der Werte Integrität und Compliance. Um diesen Standards gerecht zu werden, ist es wichtig, auf potenzielles Fehlverhalten von Mitarbeitern und Lieferanten aufmerksam zu werden und es zu unterbinden. Aus diesem Grund haben wir die Zentrale Ermittlungsabteilung damit beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem in unserem Namen zu betreiben..  

Ein Grundpfeiler unseres Whistleblowing-Systems ist der Grundsatz der Verfahrensgerechtigkeit. Es garantiert auch den größtmöglichen Schutz von Hinweisgebern, betroffenen Personen und Mitarbeitern, die zur Untersuchung von gemeldeten Fehlverhalten beitragen.  

Dazu gehört auch die Möglichkeit, anonyme Meldungen und Mitteilungen zu machen. Wir stellen sicher, dass wir keine Verfahren zur Identifizierung von anonymen Hinweisgebern durchführen, die unser Whistleblowing-System nicht missbrauchen. Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower und alle Personen, die zur Untersuchung beitragen, werden nicht toleriert. Für die gemeldeten Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß bewiesen ist. Die Ermittlungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt und die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren behandelt. 


Wie bearbeiten wir Ihre Meldung?

Qualifizierte und erfahrene Kolleginnen und Kollegen in der Zentralen Ermittlungsstelle prüfen jede Meldung über mögliches Fehlverhalten eines Mitarbeiters des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihr systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend prüft die Zentrale Ermittlungsstelle Ihre Meldung. Dazu gehört insbesondere die Einholung von Informationen über den Sachverhalt bei dem Meldenden. 

Nur wenn diese erste Bewertung einen begründeten Verdacht auf einen Verstoß ergibt, wird eine Untersuchung durch eine spezielle Ermittlungsstelle eingeleitet. Anschließend werden die Ergebnisse der Untersuchung von der zentralen Ermittlungsstelle ausgewertet und geeignete Maßnahmen empfohlen. Über den Stand und das Ergebnis des Verfahrens werden Sie unverzüglich informiert.  

Potenzielle Verstöße gegen den Verhaltenskodex für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Verstöße gegen die Menschenrechte und den Umweltschutz durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Central Bureau of Investigation gemeldet werden, ebenso wie Meldungen, die anderweitig sofortige Maßnahmen erfordern. Das Central Bureau of Investigation informiert die zuständigen Abteilungen, die sich entsprechend mit der Angelegenheit befassen. Dazu gehört insbesondere das Ergreifen der notwendigen Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung der Verstöße und/oder Risiken.  

Informationen zu den für das Beschwerdeverfahren des Volkswagen Konzerns geltenden Verfahrensregeln finden Sie hier. 

* Die Bearbeitungszeit variiert je nach Gegenstand des Verfahrens

Haben Sie Zweifel oder Beschwerden über ein Produkt oder eine Dienstleistung der Eurocar Italia Gruppe?

Wenn Sie Fragen, Wünsche oder Beschwerden in Bezug auf den Kauf von Neu- oder Gebrauchtwagen oder in Bezug auf die bei einem der Händler der Eurocar Italia Gruppe durchgeführten Serviceleistungen oder in Bezug auf die von unseren Vertriebspartnern erbrachten Dienstleistungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das betreffende Personal oder richten Sie Ihr Anliegen an die im Abschnitt "Kontakte" angegebenen Kontaktdaten. Wir sind sicher, dass Sie verstehen werden, dass das System zur Meldung von Verstößen sich nicht mit solchen Angelegenheiten befasst.

Meldung an unser Whistleblower-System

Das Whistleblower-System bietet verschiedene Möglichkeiten, potenzielles Fehlverhalten von Mitarbeitern zu melden, so dass unser Unternehmen bei Bedarf umgehend reagieren kann. Dies berührt jedoch nicht Ihr gesetzlich verankertes Recht, sich wie unten beschrieben an die zuständigen Behörden zu wenden. 
 

24/7 Hotline. Sie können an 365 Tagen rund um die Uhr eine Meldung über die internationale gebührenfreie Nummer +800 444 46300 machen. Wenn Ihr Telefonanbieter den gebührenfreien Hotlinedienst nicht unterstützt, können Sie die folgende gebührenfreie Nummer anrufen: +49 5361 946300 .

Land Grüne Nummer (gebührenfrei) Lokale Telefonnummer
Brasilien 0800-5912743
021-23911381
Mexiko 001-800-4610242
0155-71000355
Slowakei 0800-002576
02-33325602
USA 833-6571574
908-2198092
Südafrika 0800-994983 021-1003533
Malaysia 1-800-819523
0154-600099
Argentinien 0800-6662992
011-52528632
Deutschland 0800 444 46300
05361-946300


Je nach Land, aus dem Sie anrufen, kann es sein, dass die kostenlose internationale Hotline nicht verfügbar ist, da sie vom Dienstanbieter nicht unterstützt wird. In diesem Fall verwenden Sie bitte die angegebene gebührenfreie Nummer oder die spezifische Nummer für Ihr Land.

  
Ombudspersons (Zivilrecht Anwälte). 
Der Volkswagen Konzern hat externe Rechtsanwälte als Ombudsleute benannt. Sie beraten über das Whistleblowing-System oder sorgen dafür, dass Meldungen auf Wunsch anonym an die Ermittlungsstelle weitergeleitet werden.   Wenn Sie sich mit den Volkswagen Ombudsleuten in Verbindung setzen möchten, finden Sie deren Kontaktdaten hier: https://www.ombudsmen-of-volkswagen.com/
 

E-mail. Sie können sich per E-Mail an die Zentrale Ermittlungsstelle wenden: io@volkswagen.de.
 

Postanschrift:
Volkswagen AG, Zentrale Ermittlungsstelle
Mailbox 1717

Berliner Ring 2

38436 Wolfsburg (Deutschland)

Persönlich: Sie können die Zentrale Ermittlungsstelle per E-Mail unter der folgenden Adresse erreichen: io@volkswagen.de.

 

Aufsichtsrat von Eurocar Italia. Alternativ kann eine Meldung auch an den Aufsichtsrat von Eurocar Italia gerichtet werden, der per E-Mail unter folgender Adresse zu erreichen ist: odv@eurocar.it


PDF herunterladen: Meldung an unser Whistleblower-System >

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie einen lokalen Ansprechpartner?

Fragen oder Vorschläge zur Verbesserung des Whistleblowing-Systems können auch an die Zentrale Ermittlungsstelle gerichtet werden.

Wenn Sie im Rahmen einer Untersuchung befragt wurden, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Ombudspersonen als unabhängige Stelle zu wenden, um Ihr Feedback abzugeben.

Darüber hinaus können Sie sich bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Whistleblowing-System auch an unseren Compliance Officer wenden, indem Sie eine E-Mail an folgende Adresse senden: whistleblowing@eurocar.it

Externer Meldeweg der Nationalen Anti-Korruptionsbehörde

In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 wurde das Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 zum "Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und zur Festlegung von Bestimmungen zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale Gesetze melden" erlassen, das die Einrichtung eines externen Meldekanals vorsieht, der von der Nationalen Anti-Korruptionsbehörde (ANAC) verwaltet wird. Es ist möglich, unter den in der Gesetzgebung festgelegten Bedingungen eine Meldung zu machen, indem man das Portal der ANAC-Dienste unter dem folgenden Link aufruft: Whistleblowing - Nationale Anti-Korruptions-Behörde (https://www.anticorruzione.it/-/whistleblowing).

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